Das Schreiben von Fürst Clemens Metternich , 1. April 1820 (FamilienArchiv)

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Hochwohlgeborener Freiherr!

Euer Excellenz Bericht vom 24. Februar, Nr. 46. in Betreff der aus Anlaß der Ratifications Auswechslungen des Frankfurther Rappens an die gegenseitigen Kanzleien zu ertheilenden herkömmlichen Geschenke habe ich Seiner Majestät vorgelegt, und nunmehr laut der abschriftlichen angeb.. Resolution, die Allerhöchste Authorisation erhalten, dass die darüber auszuwechselnden Quittungen auf Zweitausend Ducaten für jede der drei mitcontrahierenden Höfe ausgestellt werden dürfen, falls eine Verminderung dieses Kanzleigeschenkes nicht auf eine angemessene Art zu erwirken ist.

Indem ich Eurer Excellenz von dieser Allerhöchsten Authorisation zu Ihrer Richtschnur verständige, sehe ich der Einsendung der ausgewechselten Quittungen entgegen und erneuere Hochdemselben die Versicherung meiner vollkommensten Hochachtung. C. Metternich

An Seine des Herrn k.k. Gesandten Freiherrn v. Wessenberg, Excellenz                       Wien, den 1. April 1820
B.v.W.